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1. Vertragsabschluss
1.1 Mündliche und schriftliche Anmeldungen für eine Veranstaltung im HIGH SPIRITS Hochseilgarten sind verbindlich. Mit Zugang einer Anmeldebestätigung (mündlich oder schriftlich) vom HIGH SPIRITS Hochseilgarten kommt der Teilnahmevertrag zustande.
1.2 Bei Anmeldungen für Gruppen zeichnet sich der Anmelder verantwortlich für die mitaufgeführten Teilnehmer und steht für deren Verpflichtungen ein.
2. Rücktrittsklausel
2.1 Der Kunde kann jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Der Hochseilgarten HIGH SPIRITS kann als Ersatz für getroffene Vorbereitungen und Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Den Ersatzanspruch entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Auflistung:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
- Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Gesamtpreises
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
- Bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Gesamtpreises
- Bei Rücktritt am Veranstaltungtag oder bei Nichtantritt: 100% des Gesamtpreises
2.2 Angemeldete Teilnehmer haben bis zum Veranstaltungsbeginn das Recht, ihre Anmeldung durch eine Ersatzperson wahnehmen zu lassen. In diesem Fall tritt die Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein.
2.3 Beendet der Gast den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
3. Kündigung
3.1 Wir behalten uns das Recht vor Teilnehmer vom Nutzen des HIGH SPIRITS Hochseilgartens auszuschließen, wenn der Teilnehmer gegen unsere Benutzunsordnung verstößt, sich vertragswidrig verhält oder den Betrieb des Hochseilgartens maßgeblich stört.
4. Kündigung infolge höherer Gewalt
4.1 Wir behalten uns das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teile der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Regen etc. ) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Erstattung des Eintrittspreises.
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, tritt an ihre Stelle die diesbezügliche gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bleibt hiervon unberührt.
5. Bild- und Aufnahmerechte
High Spirits behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam- Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so hat er dies High Spirits ausdrücklich mitzuteilen.
Benutzungsordnung
1.1 Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Betreten des Hochseilgartens durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, und mit ihnen einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmern sind für die Aufsicht während des Besuches und für die Begleitung während des Begehens des Hochseilgartens für die minderjährigen Teilnehmer alleine verantwortlich.
1.2 Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen an/ durch Schraubverbindungen, Stahlseilen, Seilrollen, Holzsplitter, Teilen der Übungen, Äste, unwegsames Gelände usw., oder bei Beschädigungen z.B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Eine Haftung der Betreiber für Vorsatz bleibt hiervon unberührt.
1.3 Die Anlage ist für alle Besucher ab einer Mindestgröße von 1,40 m begehbar. Kleinere Teilnehmer können Teile der Anlage in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
Personen mit Epilepsie, frisch Operierten, Schwangeren und Personen mit Verletzungen des Bewegungsapparates empfehlen wir ein Einverständnis eines Arztes.
1.4 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen in Kletterbegleitung eines Erziehungsberechtigten sein. Es kann eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, dass der Waldklettergarten ohne den Erziehungsberechtigten besucht werden darf. Die Teilnahme geschieht dann auf eigene Gefahr und Verantwortung.
1.5 Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Hochseilgarten zu begehen.
1.6 Es dürfen beim Begehen des Hochseilgartens keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder fremde Personen z.B. durch Herunterfallen darstellen ( Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc. ). Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden ( Haarnetze, Haargummis usw. ), um ein Verklemmen an den Elementen, Stahlseilen, Übungen und an der Seilrolle zu verhindern.
1.7. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch des Waldklettergartens ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
1.8 Jeder Teilnehmer muss an der Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Hochseilgartens teilnehmen. Die ausgeliehene Ausrüstung ( Helm, Gurt usw. ) muss nach Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Benutzung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Sie muss nach Benutzung wieder zurückgegeben werden.
1.9 Das Rauchen im Wald und mit angelegter Ausrüstung ist, außer an den dafür vorgesehenen Plätzen, untersagt.
1.10. Jedes Element zwischen den Baumpodesten darf nur von einer Person begangen werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
1.11 Jede Person muss sich stets mit den Karabinern selbst sichern. Eltern müssen sich über die sachgerechte Sicherung ihrer Kinder stets vergewissern. Die Sicherungskarabiner müssen immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.
1.12 Auf Garderobe und mitgebrachte Sachen ist selber zu achten. Für Beschädigung oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
1.13 Für die Einhaltung der Benutzungsordnung durch die einzelnen Gruppenmitglieder der/ die jeweilige Leiter/ in Sorge zu tragen.